Der Monitoringbericht, den die Bundesnetzagentur zusammen mit dem Bundeskartellamt herausgibt, sollte eigentlich – wie jedes Jahr – im Herbst erscheinen. Doch wegen der Covid-19-Pandemie hat sich die Veröffentlichung bis auf Ende Januar verzögert. Mit einiger Verspätung liefert der Monitorbericht auf mehr als 500 Seiten viele relevanten Daten zu Erzeugung, Transport und Handel von Strom und Gas aus dem Jahr 2019 und den Quartalen eins bis drei 2020.
Während viele Daten beispielsweise zur Stromerzeugung schon von anderen Quellen wie dem BDEW veröffentlicht worden sind, liefert der Monitoringbericht neuere Zahlen zum Stromtransport. Genauer gesagt zu den Kosten, um Stromnetze und das System insgesamt stabil zu halten und sicher zu machen. Das Fazit kurz zusammengefasst: Die Gesamtkosten für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen befinden sich weiterhin auf hohem Niveau. Weil der Ausbau der Übertagungsnetze weiterhin nur langsam vorankommt, treten bei der Integration der Erneuerbaren immer wieder Herausforderungen auf, und es muss mit verschiedenen Maßnahmen gegengesteuert werden. Beispielweise reicht bei hoher Auslastung von Windrädern die Transportkapazität der Stromnetze nicht aus, und Anlagen müssen dann abgeregelt werden, um die Netzstabilität nicht zu gefährden.
Laut dem Monitoringbericht sind die Gesamtkosten im Jahr von 1,48 Mrd. Euro (2018) auf rund 1,28 Mrd. Euro (2019) zwar zurückgegangen. Für das Jahr 2020 zeichnet sich in den ersten drei Quartalen allerdings eine Kostensteigerung von rund fünf Prozent ab. Von den verschiedenen Maßnahmen zur Netzsicherheit verursacht das sogenannte Einspeisemanagement die mit Abstand meisten Kosten.
Einspeisemanagement bedeutet, dass Netzbetreiber Erneuerbare-Anlagen (und KWK- und Grubengasanlagen) abregeln dürfen, wenn einzelne Bereiche eines Verteil- oder Übertragungsnetzes überlastet sind und ein solcher Engpass die Versorgungssicherheit bedroht. Das bedeutet, dass zum Beispiel Windräder aus dem Wind gedreht werden, so dass sie keinen Strom erzeugen. Die dabei abgeregelte Energie wird als Ausfallarbeit bezeichnet. Die Betreiber der EE-Anlagen erhalten dann eine Entschädigung für die Energie, die bei einem normalen Netzbetrieb erzeugt worden wäre.
Laut dem Monitoringbericht lag die Ausfallarbeit im Jahr 2019 bei insgesamt 6.482 Gigawattstunden (GWh) – so viel Strom hätten Windräder und andere EE-Anlagen also mehr produziert, wenn es die Netze erlaubt hätten. Der Wert ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 17 Prozent (2018: 5.403 GWh) gestiegen. Damit wurden 2019 knapp drei Prozent der regenerativ erzeugten Strommenge abgeregelt bzw. müssen entschädigt werden. Die Summe der ausgezahlten Entschädigungen hat sich im Jahr 2019 mit rund 1,058 Mio. Euro gegenüber 2018 um rund 340 Mio. Euro erhöht (2018: 719 Mio. Euro).
Wie in den Vorjahren waren auch im Jahr 2019 Windräder an Land mit einem Anteil von rund 78 Prozent an der gesamten Ausfallarbeit am stärksten von den Abregelungen betroffen (2018:72 Prozent). Nachdem im Jahr 2015 auch erstmals Offshore-Windräder abgeregelt werden mussten, lag deren Anteil Jahr 2019 bei rund 18 Prozent (rund 1.188 GWh).
Das hohe Niveau der Abregelung erklärt die Bundesnetzagentur mit dem starken Windangebot im ersten Quartal 2019. In dem Bericht betont sie aber auch, dass bei weiterhin stetigem Zubau von Erneuerbaren Energien die notwendigen Maßnahmen zur Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau der Netze ohne Verzug umgesetzt werden müssen.
Von Januar bis September 2020 hat die Bundesnetzagentur eine Zunahme der gesamten Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen registriert. Die Kosten sind um rund 5 Prozent gestiegen. Zurückzuführen sind diese Entwicklungen vor allem auf eine Verschiebung im Einspeisemanagement: Offshore-Windräder mussten wegen fehlender Netzkapazitäten verstärkt abgeregelt werden. Eine abschließende Bewertung der Entwicklung im Jahr 2020 will die Bundesnetzagentur nach der Analyse des vierten Quartals vornehmen.
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