Das Kraftwerk Pembroke ist ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD), das im September 2012 den kommerziellen Betrieb aufgenommen hat. Es liegt im Westen der Stadt Pembroke im Südwesten von Wales.
© RWE AG
weitere InformationenStaatliche Subventionen sind in der Europäischen Union genehmigungspflichtig, weil sie ausländische Unternehmen benachteiligen können. Im Falle des britischen Kapazitätsmarktes hatte die Europäische Kommission ihre Zustimmung bereits gegeben. Doch am 15. November entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Politiker das britische Vergütungsmodell nicht eingehend genug geprüft hätten, und erklärten es für ungültig. Nun hat die Europäische Kommission Einspruch gegen das EuGH-Urteil erhoben, um den Kapazitätsmarkt zu retten.
Der Kapazitätsmarkt sieht vor, dass Kraftwerksbetreiber dafür vergütet werden, dass sie Engpass-Kapazitäten vorhalten: Im Falle eines Versorgungsengpasses müssen sie binnen vier Stunden hochgefahren werden, um den aktuellen Strombedarf zu decken. Anders als im sogenannten Energy-only-Markt, in dem nur eingespeiste Kilowattstunden vergütet werden, erhalten die Energieunternehmen im Kapazitätsmarkt auch Geld für ihre Einsatzbereitschaft – auch wenn es nie zum Notfall kommt.
Das EuGH-Urteil hat dieses System nun außer Kraft gesetzt. Die Entscheidung, die sowohl die britische Regierung als auch die Industrie überrascht hat, führt zu einer „Stillhaltefrist“ auf dem britischen Kapazitätsmarkt. Das heißt, dass die britische Regierung nun keine Kapazitätsauktionen mehr durchführen darf, keine Kapazitätszahlungen im Rahmen bestehender Vereinbarungen mehr vornehmen oder andere Maßnahmen ergreifen darf, die als Gewährung staatlicher Beihilfen in diesem Zusammenhang gelten könnten.
Das britische Ministerium für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie im Dezember erklärte, man arbeite nun gemeinsam mit der Europäischen Kommission daran, die Mechanismen des britischen Kapazitätsmarktes noch einmal genauer zu prüfen und zu zeigen, dass sie den geltenden Regeln gerecht werden. Ziel sei es, dass der Kapazitätsmarkt so schnell wie möglich wieder in Kraft trete.
Sollte der nun eingelegte Einspruch Erfolg haben, würde der Kapazitätsmarkt automatisch wieder in Kraft treten. Doch darauf wolle man sich nicht verlassen, heißt es aus dem britischen Energieministerium. Der Einspruch gegen das EuGH-Urteil beeinflusse die Überprüfung der Kapazitätsmechanismen nicht.
Laut „S&P Global“ hat der Einspruch auch keine direkten Auswirkungen auf den Stillstand im britischen Kapazitätsmarkt. Die EU-Kommission könne das Gericht aber bitten, das Urteil vom 15. November bis zum endgültigen Entscheid auszusetzen, damit der Kapazitätsmarkt weiterlaufen kann.
Weitere Informationen in Englischer Sprache zu diesem Thema finden Sie bei S&P Global, The Energyst und The Guardian.