Die Transformation unserer Energieversorgung hin zur Klimaneutralität im Stromsektor ist entscheidend für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und eine kostengünstige und nachhaltige Energieversorgung. Die Onshore-Windenergie ist dabei für Deutschland eine der vielversprechendsten Technologien. Entsprechend ambitioniert sind die Ausbauziele des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG): Bis 2030 sollen Windräder mit einer Kapazität von 115 Gigawatt (GW) an Land installiert sein, bis 2035 sind 157 GW vorgesehen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) betont, dass die Windenergie an Land auch künftig die wichtigste Säule für eine klimaneutrale Stromversorgung in Deutschland bleiben solle und insbesondere im Herbst und Winter die Photovoltaik optimal ergänze. Daher hat das BMWK einen Entwurf zu einer Windenergie-an-Land-Strategie vorgestellt, die darauf abzielt, Hürden beim Ausbau aus dem Weg zu räumen.
Das EEG kann den Ausbau der Windenergie unterstützen, bis der Markt allein für ausreichende Investitionen sorgen kann. Durch Änderungen im Planungs- und Genehmigungsrecht, soll auch eine Beschleunigung von bereits genehmigten Projekten erreicht werden.
Die Strategie will den förderfreien Ausbau der Erneuerbaren stärken. Maßnahmen sollen dazu Finanzierungsrisiken von Projekten außerhalb des EEG abfedern und Innovationen für flexible Energielösungen stärken. Das BMWK will verschiedene Ansätze prüfen, um Finanzierungsbedingungen für Power-Purchase-Agreements (PPAs) zu verbessern und die Idee eines marktgetriebenen Ausbaus zu stärken.
Das Repowering von Altanlagen soll verstärkt und im Vergleich zu Neuplanungen vereinfacht werden. Vorhaben könnten durch Verankerung einer Deltaprüfung, in der nur nachteilige Auswirkungen geprüft werden, im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Erstellung von Vollzugsleitfäden vereinfacht werden.
Der dezentrale Zubau von Windrädern soll dazu beitragen, den Bedarf von Industrie und Gewerbe zu decken. Gleichzeitig sind zusätzliche Flächen erforderlich. Das BMWK verknüpft die beiden Aspekte und schlägt zusätzlich zu bereits erfolgten Regelungen die Anpassungen bei den Netzentgelt-Regelungen sowie die Definition von Flächen mit geringem Konfliktpotenzial für privilegierte Zulässigkeit vor.
Die Strategie sieht vor, die bereits in die Wege geleitete Verkürzung von Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen durch verschiedene Regelungen und verkürzte Fristen weiter zu vereinfachen. Primäres Ziel ist es, die durchschnittliche Genehmigungsdauer mindestens zu halbieren. Bundeseinheitliche Standardisierungen in Bezug auf Artenschutz und die Umsetzung des EU-Notfall-Verordnung im Windenergieflächenbedarfsgesetz sollen dabei helfen.
Um Grundstücke für Windenergieanlagen schneller sichern zu können, sollen unter anderem das Einsichtsrecht in das Grundbuch verbessert, eine Duldungspflicht für Eigentümer gegen Entschädigung eingeführt sowie die Nutzung des Flurbereinigungsverfahrens und die Bereitstellung ungenutzter Flächen durch öffentliche Stellen geprüft werden.
Bürger, Kommunen und Unternehmen sollen stärker in den Ausbau einbezogen werden. Die Kommunen sind dabei wichtige Akteure und werden durch Beratungs- und Förderprogramme unterstützt.
Um ausreichende Produktionskapazitäten in den Transformationstechnologien aufzubauen hat das BMWK im Jahr 2022 den Stakeholderdialog zu industriellen Produktionskapazitäten für die Energiewende initiiert. Daran anknüpfend sind konkrete Maßnahmen zur Entwicklung von Konzepten für günstigere Strompreise, staatliche Unterstützung für Hersteller und Zulieferer sowie die Prüfung von Investitionsförderungen geplant.
Bereits jetzt fehlen über 200.000 Fachkräfte in Berufen, die für die Klimaneutralität des Stromsystems und den Ausbau von Erneuerbaren Energien benötigt werden. Aufbauend auf Förderprogrammen des Bundes sollen eine neue Fachkräftestrategie ausgearbeitet und eine Taskforce für den Fachkräftebedarf bei der Energiewende gegründet werden. Diese soll Maßnahmen für Ausbildung, Weiterbildung und Arbeitskultur sowie eine Öffentlichkeitskampagne entwickeln und umsetzen.
Das BMWK will den Großraum- und Schwertransport von Komponenten für die Energiewende wie Windenergieanlagenteile und Kabelrollen verstärkt auf die Bundeswasserstraßen verlagern. Das würde die Straßeninfrastruktur entlasten und den Genehmigungsprozess vereinfachen. Dazu sollen Streckennetze erarbeitet, Hubs für die Wasserstraße aufgebaut und Anreize für die Nutzung von Schiene und Wasserstraße sowie die Sicherung eines Schienenkernnetzes geschaffen werden.
Mit gezielten Förderprogrammen will das Ministerium die Entwicklung von technischen Lösungen für Windparks in einem erneuerbaren Energiesystem unterstützen – zum Beispiel die naturverträgliche Installation von Anlagen, deren Rückbau und das Recycling.
Das BMWK hat einen Branchendialog ins Leben gerufen, um bei der praktischen Umsetzung des novellierten Rechtsrahmens für die Netzausbauplanung zu unterstützen. Das Ziel ist es, einheitliche Planungsgrundsätze zu entwickeln, die einen vorausschauenden Netzausbau ermöglichen.
Das BMWK hat diesen Entwurf nun an Energiebranche und Politik gespielt, um Stellung zu beziehen. Basierend auf den Eckpunkten und Stellungnahmen möchte das BMWK ein Strategiedokument erarbeiten und auf einem zweiten Windkraft-Gipfel in Kürze vorstellen.
Bildnachweis: © RWE