Die erste PV-Anlage von RWE 1988 hatte eine Spitzenleistung von 350 Kilowatt und konnte rund 60 Haushalte versorgen. Das EEG hat es ermöglicht, dass Erneuerbare aus der technologischen Nische heraus und schnell in die breite Anwendung geführt worden sind. 2019 deckten sie mehr als 40 % des Stromverbrauchs. ©RWE AG
Für mache kann das Lob gar nicht groß genug sein: „Vieles deutet daraufhin, dass das EEG als erfolgreichstes Klimaschutzgesetz in die Geschichte der Menschheit eingehen wird “, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. Rund 100 Mal sei es weltweit kopiert worden und „stelle damit einen echten Exportschlager deutscher Klimaschutzpolitik dar, auf den wir stolz sein können“, attestiert Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie.
Vielleicht etwas hoch gegriffen. Aber der Reihe nach: Am 25. Februar 2000 verabschiedete der Bundestag mit der Mehrheit der damaligen rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Genau heute vor 20 Jahren, am 1. April 2000, trat dies in Kraft. Es ersetzte das alte „Stromeinspeisegesetz“ von 1990, passte dessen Regelungen an die Liberalisierung der Energiemärkte an. Um den Ausbau von Wind, Sonne und Co. anzutreiben, hatte sich Ende des vergangenen Jahrhunderts eine inoffizielle „Mehrparteien-Koalition“ gebildet, zu der CDU/CSU-Politiker wie Klaus Töpfer und Josef Göppel ebenso gehörten wie SPD-Mann Hermann Scheer und Hans-Josef Fell von den Grünen.
Das neue Gesetz regelte die Abnahme und Vergütung von Strom „aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse“. Es legte fest, dass die Netzbetreiber verpflichtet sind, EEG-Anlagen an das Netz anzuschließen und zu vergüten. Und – vielleicht am wichtigsten: Mit Hilfe eines festen Einspeisetarifs wurde die Vergütung vom Strompreis abgekoppelt. Die (Mehr-)Kosten für die regenerativen Energien wurden auf die Verbraucher verteilt. Die EEG-Umlage war geboren. In den vergangenen 20 Jahren beliefen sich deren Kosten nach Angaben der Bundesnetzagentur insgesamt auf satte 180 Milliarden Euro.
Im Laufe der Zeit überarbeiteten die wechselnden Regierungen immer wieder das EEG. Schon 2004 wurden zum Beispiel neue Ausbauziele formuliert. Darunter: bis zum Jahr 2020 sollten mindestens 20 Prozent der Stromversorgung aus Erneuerbaren Energien stammen. Vor allem das System der Einspeisetarife wurde permanent weiterentwickelt. Wichtige Fortschritte bei der Marktintegration der Erneuerbaren erzielten das EEG 2014 und das EEG 2017. Nebenwirkung der ganzen Gesetzestätigkeit: Im Zuge der zahlreichen Novellierungen nahm die Zahl der Paragraphen im EEG kräftig zu. Kam das „Ur-Gesetz“ noch mit zwölf aus, sind es seit 2017 mehr als 170.
Wenig bestritten ist, dass das EEG mit seinen Einspeisetarifen DAS Instrument war, um die Erneuerbaren aus der technologischen Nische heraus und schnell in die breite Anwendung zu führen. Unter dem EEG ist der Anteil der regenerativen Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland mittlerweile auf mehr als 40 Prozent angestiegen.
Mit dem 20. Geburtstag beginnt nun eine neue Phase. Nicht nur fallen die ersten Anlagen aus der Förderung. Die Bundesregierung will auch eine weitere EEG-Novelle vorlegen. Wann das genau sein wird, ist in Corona-Zeiten noch unklar. Einige Themen, wie die Abstandsregeln für Windkraftanlagen an Land, werden seit Wochen heftig diskutiert. Die Forderungen der Energiewirtschaft für das neue Gesetz sind eindeutig. Sie reichen von schnelleren Genehmigungsverfahren bei Onshore-Wind über die zügige Umsetzung der Offshore-Ausschreibungen bis hin zu einer Weiterentwicklung des Marktdesigns für Erneuerbare.
Ein wichtiger Punkt dabei ist nach Auffassung von Experten das Marktdesign für Erneuerbare, insbesondere die sogenannten „2-sided Contracts for Difference“ (CfD). Diese garantieren den regenerativen Energiequellen – wie heute bei der gleitenden Marktprämie – berechenbare Erlöse über die Laufzeit. Anlagenbetreibern ermöglichen sie eine Absicherung gegenüber Marktpreisrisiken. Dies gewährleistet eine kostengünstige Finanzierung der Projekte und senkt somit die Kosten für die Allgemeinheit. Im Gegenzug für diese Absicherung müssen Anlagenbetreiber zusätzliche Mehreinnahmen oberhalb des vereinbarten Niveaus bei hohen Strompreisen abtreten.
Die zweiseitigen CfDs könnten ein neues und wichtiges Mittel sein, um die Erfolgsgeschichte EEG für die nächsten Jahre fortzuschreiben und die Kosten des Ausbaus regenerativer Energien für die Volkswirtschaft weiter zu optimieren.