Vollkommene Klarheit herrscht noch nicht über die neuen Abstandsregeln für Windräder in Deutschland: Wie viel Platz zwischen ihnen und den nächsten Wohngebäuden sein muss, sollen künftig die Bundesländer entscheiden. Der Bund soll nach einer Einigung innerhalb der Koalitionsfraktionen künftig nur noch vorgeben, dass keine Landesregierung mehr als 1000 Meter Abstand fordern darf. Eine Ausnahme gilt lediglich für Bayern, dort gilt nach wie vor die zehnfache Höhe der Windkraftanlage als Maß für den Mindestabstand.
In einigen Bundesländern existieren entsprechende Regelungen bereits. Andere Landesregierungen müssen ihre Abstandsregeln nun nachjustieren. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welche Abstände für welche Art von Wohnbebauung gelten sollen.
Für Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Windenergie (BWE), ist die Einigung ein wichtiger Schritt in Richtung einer Stromversorgung mit erneuerbarer Energie: „So können wir bis 2050 mit einer ähnlichen Anlagenzahl wie heute die Kapazität vervierfachen und 770 Terawattstunden sauberen Strom für die Energiewende liefern.“
Die neue Abstandsregelung für Windräder an Land ist eine von mehreren Neuregelungen, auf die sich die Koalitionsfraktionen von Union und SPD geeinigt haben. Eine weitere wichtige Entscheidung ist für die Solarbranche gefallen. Bisher sollte die Förderung von kleinen und mittleren Photovoltaikanlagen bei einer deutschlandweit installierten Leistung von 52 Gigawatt (GW) enden. Danach installierte Anlagen hätten dann ohne die EEG-Subventionen auskommen müssen.
Nun soll diese Deckelung entfallen und die Förderung weitergehen. Beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßte man die Einigung, drängt aber gleichzeitig zu Eile: „Wir hoffen, dass dies tatsächlich die lang ersehnte Rettung ist. Jetzt dürfen wir keine Zeit mehr verlieren,“ erklärt BSW- Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Andernfalls nämlich drohe eine Unterbrechung der Förderung und damit ein drastischer Einbruch des Ausbaus. Denn bereits Mitte des Jahres, heißt es beim BSW, werde die fragliche Grenze erreicht sein.
Bereits eine Woche vor den Einigungen zur Solarkraft und Onshore-Windkraft hatten sich Bund und Nord-Länder auf einen stärkeren Ausbau der Offshore-Windkraft als bisher geplant verständigt. Im Jahr 2030 soll die Kapazität der Windparks in Nord- und Ostsee nun 20 GW erreichen. Bisher waren 15 GW geplant.
Das neue Ziel hatte die Bundesregierung schon im Herbst 2019 in ihrem „Klimaschutzprogramm 2030“ formuliert. Nun haben Vertreter der betroffenen Stellen eine entsprechende „Offshore-Vereinbarung“ unterzeichnet. Dazu gehören neben dem Bundeswirtschaftsministerium und den Energieministerien der Küstenländer (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) die Bundesnetzagentur (BNetzA), das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie die beteiligten Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion und TenneT). Die Vereinbarung enthält unter anderem Etappenziele. Das BSH etwa muss nun weitere Meeresflächen zur Bebauung ausweisen, die BNetzA hat die benötigten Netzanschlüsse bereits 2019 in ihrem Netzentwicklungsplan berücksichtigt. Ihr Bau liegt in der Verantwortung der Übertragungsnetzbetreiber.
Ende 2019 lag Deutschland mit einer installierten Leistung von rund 7,5 GW beim Offshore-Windstrom weltweit auf Rang zwei hinter Großbritannien mit 9,9 GW.
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