„Kurzfristig“, heißt es im Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung, werde eine Wasserstoffstrategie vorgelegt. Und tatsächlich: Eine Woche später ist es so weit. Nach dem am 10. Juni verabschiedeten Entwurf sollen sieben Milliarden Euro in den Aufbau inländischer Märkte für Technologien zur Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff ermöglichen, weitere zwei Milliarden sind für internationale Projekte vorgesehen.
Mit den Subventionen sind konkrete Ziele verbunden. Das vielleicht wichtigste: Bis zum Jahr 2030 sollen in Deutschland fünf Gigawatt (GW) an Elektrolysekapazität aufgebaut werden, bis 2035 fünf weitere GW. Das Verfahren spaltet Wasser mithilfe von Strom in die Elemente Sauer- und Wasserstoff auf. Der umgekehrte Prozess – bei dem gespeicherter Wasserstoff mit Sauerstoff aus der Luft reagieren kann – setzt die elektrische Energie wieder frei, die dann beispielsweise zum Betrieb von Elektromotoren genutzt oder ins Stromnetz eingespeist werden kann.
Wird der Strom zur Elektrolyse aus Erneuerbaren Energien gewonnen, spricht man von grünem Wasserstoff. Um speziell diese Art der Gewinnung zu fördern, stellt das Gesetz den Produzenten eine Befreiung von der EEG-Umlage in Aussicht. Die Höhe der Umlage soll nicht steigen.
Eine indirekte Förderung der Wasserstofferzeugung könnte über die Branchen Chemie und Stahl erfolgen, wo Wasserstoff helfen kann, die CO2-Emissionen deutlich zu senken. Für die Stahlindustrie etwa ist ein Pilotprogramm für einen Contract for Difference (CfD) angedacht, bei dem Differenz zwischen den Produktionskosten von herkömmlichem Stahl – einschließlich der nötigen EU-ETS-Zertifikate – und dem mit Wasserstoff erzeugten „grünen Stahl“ aus dem Bundeshaushalt beglichen wird.
Um einen Konflikt mit den wettbewerblichen Rahmenbedingungen der EU zu vermeiden, werde man eng mit der zuständigen Brüsseler Kommission zusammenarbeiten, heißt es.
Auf nationaler und internationaler Ebene will die Bundesregierung auch prüfen, ob der Absatz emissionsarmer Produkte, wie eben grünen Stahl, durch Quoten stimuliert werden kann. Voraussetzung dafür wäre aber ein verlässliches und funktionales Zertifizierungssystem.
Auch für den Flugverkehr wolle die Bundesregierung eine „realisierbare“ Quote von nachhaltig synthetisiertem Kerosin einführen, das unter anderem aus grünem Wasserstoff hergestellt wird. „Im Sinne eines ambitionierten Markthochlaufs wird zunächst eine Quote in Höhe von mindestens zwei Prozent in 2030 erörtert“, zitiert das Handelsblatt das Strategiepapier.
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